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Grenzbepflanzung - Abstände?

Hier dreht sich alles um Gartengestaltung, Balkonbepflanzung oder sonstige gärtnerische Themen
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Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Tigo » 31. Juli 2007, 11:08

*seufz* Wir haben einen Zaun zu den Nachbarn hin, der der klassische Maschendrahtzaun ist, auf dieser Seite des Grundstückes gehört er eben den Nachbarn; hier ist alles streng geregelt. Die sind eigentlich ganz nett, aber deren Garten ist quadratisch, praktisch gut.

Nun habe ich heute mit ihr ein Schwätzchen gehalten (sie ist die Klassikerin an Nachbarin!!! Geschwätzig und gehässig!), und nebenher mal erwähnt, dass ich entlang des Zaunes gern ein Beet anpflanzen würde, und ob sie etwas dagegen hätten.

Sie schaute erstaunt und meinte dann, prinzipiell nicht, aber es sei ja wohl so, dass man einen Mindestabstand von einem Meter einhalten müsse, der zu dem Zaun frei zu bleiben habe. Ich habe sie nicht korrigiert, dass es nur 70 Zentimeter sind, und das meines Wissens nach nur für Bäume gilt, die dann eben rüberwachsen. Ich habe nur gesagt, dass ich ja keine Sträucher und Bäume zu pflanzen gedenke, sondern ein paar nette Stauden und Rosen. Und sie möge das doch mal mit ihrem Mann durchsprechen und mir dann Bescheid sagen.

Ich war echt tapfer, ich habe über 30 Minuten diesem Geschwätz gelauscht. *seufz* Alles für mein Beet.

Und nun die Kardinalsfrage - wie ist das denn so genau? Hier pflanzen alle alles wie sie wollen, deren Misthaufen grenzt auch direkt an unseren Zaun. Muss ich da jetzt nochmal kratzen gehen? Oder pflanze ich einfach los? Ich kann natürlich nicht wirklich garantieren, dass die Wicke sich nie an deren Zaun lehnt ...
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Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Tigo » 31. Juli 2007, 11:08

Das finde ich jetzt konkret für Sachsen - es ist überall nur von Bäumen und Sträuchern die Rede, nie von Blumenbeeten - weiß das einer???

Muss man mit Bäumen einen Grenzabstand einhalten?

Damit die Lichtverhältnisse auf dem angrenzenden Grundstück nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, kann gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes (SächsNRG) der Nachbar vom Eigentümer verlangen, dass Bäume, Sträucher oder Hecken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils mindestens 0,5 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sind. Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils genügt für alle Anpflanzungen ein Grenzabstand von 1 m (§ 9 Abs. 2 SächsNRG). Gemessen wird die kürzeste waagerechte Entfernung zwischen der Grenze und der Mitte des Baumstammes, des Strauches oder Hecke an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt (§ 13 SächsNRG).

Wachsen im erstgenannten Fall bei einem Grenzabstand zwischen 0,5 m und 2,0 m die Bäume, Sträucher oder Hecken über die zulässige Höhe von 2 m hinaus, kann der Nachbar verlangen, dass sie nach Wahl des Eigentümers zurückgeschnitten oder beseitigt werden (§ 14 Abs. 1 SächsNRG). Dieser muss die entsprechende Handlung aber nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September vornehmen (§ 14 Abs. 2 SächsNRG). Der Nachbar verwirkt seinen Anspruch, wenn er diesen nicht spätestens im fünften Kalenderjahr nach dem Überschreiten der zulässigen Höhe gerichtlich geltend macht (§ 15 SächsNRG). Bei nachträglichen Änderungen der Grundstücksgrenze genießen bereits vorhandene Anpflanzungen, die unter Beachtung des ursprünglichen Grenzabstandes gewachsen sind, Bestandsschutz (§ 16 SächsNRG).



Die Baumkrone des Obstbaums meines Nachbarn ragt über mein Grundstück. Darf ich die Früchte, die auf mein Grundstück herüberfallen, behalten? Und kann ich herüberragende Äste absägen?

Die herabgefallenen Früchte gehören demjenigen, auf dessen Grundstück sie liegen (§ 911 BGB). Es ist aber nicht gestattet, den Baum des Nachbarn zu schütteln oder die Früchte abzupflücken. Ragen Zweige des Baumes auf das eigene Grundstück herüber, so muss, falls Beseitigung gewünscht wird, dem Nachbarn zunächst eine angemessene Frist dazu gesetzt werden. Erst nach ergebnislosem Ablauf derselben darf der Eigentümer zur Selbsthilfe schreiten (§ 910 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sind Wurzeln auf das eigene Grundstück eingedrungen, bedarf es einer vorherigen Aufforderung unter Fristsetzung nicht (§ 910 Abs. 1 Satz 1 BGB). Allerdings müssen Zweige und Wurzeln, welche die Benutzung des eigenen Grundstücks nicht beeinträchtigen, geduldet werden (§ 910 Abs. 2 BGB). Ist das Abschneiden von Zweigen oder Wurzeln im Wege der Selbsthilfe gestattet, darf dazu das Nachbargrundstück aber nicht betreten werden. Auch darf der Schnitt nicht jenseits der Grenze erfolgen.
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Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Camille » 31. Juli 2007, 11:08

Das gilt m. E. nur für Bäume und Sträucher, aber keinesfalls für Stauden!

Den Pflanzabstand zum Zaun kannst Du auch in der Gemeinde erfragen, ich glaube, das kann auch verschieden geregelt sein.

Am besten ist wohl, Du pflanzst da so eine Art Sichtschutz! :rolleyes:
Camille
 

Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Tigo » 31. Juli 2007, 11:08

Das hat man davon, wenn man höflich ist und vorher fragt ... Hab schon zu meinem Mann gesagt, wenn sie jetzt rumzicken, dann halte ich den einen Meter ein und dann kommt da die fetteste Hecke seit der Menschwerdung hin! :D

Ähm, vor allem ... die haben eine riesige alte Tanne, die nie und nimmer vier Meter von der Grenze steht!! Dito deren Holzhaufen, den sie hinter unserer Tanne aufgeschichtet haben - das sind auch keine 1,50 und das Ding ist über 2 Meter hoch. Wenn die anfangen komisch zu werden, kriegen die Arbeit von mir ... ;)

Und unsere Eibe hat im Winter vom Schnee ein bisschen übergehangen, da hat sie mir heute erzählt, dass sie einen dicken Ast abgesägt haben. 8o Ich war so baff, dass ich nicht einmal was dagegen gesagt habe.
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Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Camille » 31. Juli 2007, 11:09

Eben! Was anderes haben die auch nicht verdient! :twisted:
Camille
 

Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Camille » 31. Juli 2007, 11:10

Ich meinte damit die Hecke!

Aber jetzt sehe ich gerade, da braut sich für Deine Nachbarn irgendso ein Gewitter zusammen! Die sollten mal ganz ruhig sein, sonst kannst Du denen gleich 27 Verstöße gegen Grundstücksregeln anhängen! :]
Camille
 

Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Tigo » 31. Juli 2007, 11:10

Mich regt das jetzt echt auf. Da schnibbeln die einfach an unserem Baum rum. Tss!

Und was ich gar nicht ab kann - die Vorbesitzerin hier war ja von Kindesbeinen an hier im Haus und mit denen sehr vertraut. Und sie hat heute munter über die hergezogen, dass es mir wirklich den Mund aufgesperrt habe. Sowas kann ich ja mal gar nicht leiden.
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Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Camille » 31. Juli 2007, 11:10

Na da hast Du ja ein ganz nettes Exemplar erwischt. Da hilft nur eins, passt auch gut zum Thema: ABSTAND HALTEN! :D
Camille
 

Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon roni » 31. Juli 2007, 11:11

OH - wie kommt mir das bekannt vor!!!!

Zunächst einmal sind die Grenzabstände von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Als nächstes geht es nur darum, was auf das fremde Grundstück ragen könnte - auch da gibt es genaue Regeln - und was auf deren Grundstück ragt dürfen sie (bei uns) beschneiden.

Tigo, Du hast recht: Du hättest gar nicht fragen sollen. Du willst Rosen o. ä. auf Deinem Grundstück pflanzen - warum fragst Du dazu Deine Nachbarn.....

Wachsen im erstgenannten Fall bei einem Grenzabstand zwischen 0,5 m und 2,0 m die Bäume, Sträucher oder Hecken über die zulässige Höhe von 2 m hinaus, kann der Nachbar verlangen, dass sie nach Wahl des Eigentümers zurückgeschnitten oder beseitigt werden (§ 14 Abs. 1 SächsNRG).


Bei uns z.B. aber nur in den ersten 5 Jahren - wenn der Nachbar sich bis dahin nicht gerührt hat - PECH!

Unser Vorbesitzer hat Thujas gepflanzt - als wir gekauft haben, waren die ca. 20 m hoch - die Nachbarin hat keine Chance..... Versucht hat sie es trotzdem :D

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben.....
roni
 

Re: Grenzbepflanzung - Abstände?

Beitragvon Tigo » 31. Juli 2007, 11:11

Ja, nach so langer Zeit haben die Pflanzen doch aber auch eh Bestandsschutz, oder??

Mir ist sowas echt total wurscht und mit den Doppelhausnachbarn gibt es auch null Probleme, die sind völlig unkompliziert. Der Vorgarten ist durchgehend, und die haben im letzten Sommer mal eben immer unseren Rasen mitgemäht, weil wir ja so im Umzugsstress waren. :D Wir werden uns wohl revangieren in diesem Jahr. ;)

Okay, ich fasse zusammen:

Ich darf bis an den Zaun pflanzen, wenn da mal ein Blatt gegenlehnt, ist es Hupe, ja? Und alles, was nicht größer als 1,99 m wird, ist ohnehin davon ausgenommen?
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