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Lexikon der Rechtsirrtümer - Dr. Ralf Höcker

Beitragvon yuva » 29. April 2008, 07:29

Ein Nachschlagewerk zum Schmökern! Leicht und unterhaltsam geschrieben wird einem doch Erstaunliches mitgeteilt. Ich finde: Empfehlenswert!

Aus der Amazon.de-Redaktion
Der Paragrafendschungel ist ja als äußerst unübersichtliches Gelände bekannt, in dem vor allem Nichtjuristen gerne die Orientierung verlieren. Ralf Höcker warnt in seinem kurzweiligen Lexikon der Rechtsirrtümer vor Fallen und Holzwegen. Nützlicherweise beziehen sich die Irrtümer, die er gesammelt hat, größtenteils auf Gesetze, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind -- von unseren Rechten als Konsumenten, über die Straßenverkehrsordnung bis hin zum Miet- und Arbeitsrecht. Zum Beispiel kann man hier lernen, dass man bloß nicht alles glauben soll, was auf irgendwelchen Schildern steht: Weder ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen (wenn sie Mängel aufweist), noch muss man sich an der Kasse in seine Einkaufstasche schauen lassen. Und auch Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Zu schmunzeln gibt es auch jede Menge. Zum Beispiel über die Tatsache, wie sehr Hollywoodfilme und Fernsehkrimis unsere Auffassung verfälscht haben, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Den Satz "Einspruch, euer Ehren!" wird man da genauso wenig erleben können wie mit Hämmerchen fuchtelnde Richter oder Zeugen im Kreuzverhör. Interessant auch, dass manche Gesetzesänderungen einfach nicht ins Alltagsverständnis der Bevölkerung vordringen. So würden die meisten behaupten, sie wüssten den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, nämlich dass das eine geplant sei, das andere im Affekt geschehe. In Deutschland wurde diese Abgrenzung aber bereits 1941 abgeschafft (die neue, kompliziertere Unterscheidung erklärt der Autor natürlich auch), ohne dass sich dies jemals herumgesprochen hätte.

Ein großes Lob jedenfalls an Ralf Höcker: Er ist zwar Jurist, schreibt aber sehr viel verständlicher und unterhaltsamer, als man das von dieser Berufsgruppe gewohnt ist. Das ist eine der vielen Überraschungen, die dieses Lexikon der Rechtsirrtümer zu bieten hat.

Kurzbeschreibung
Im Lexikon der Rechtsirrtümer - Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen räumt der Autor, Dr. jur. Ralf Höcker, mit juristischen Irrtümern auf, die sich hartnäckig, aber falsch in unserem Bewußtsein verankert haben.

Wußten Sie zum Beispiel, dass es Straftatbestände wie Zechprellerei und Beamtenbeleidigung überhaupt nicht gibt? Dass Eltern nicht für ihre Kinder, Kneipenwirte aber für die Garderobe ihrer Gäste haften? Dass es in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Bankgeheimnis gibt? Dass Sie mangelhafte Ware auch ohne Kassenbon umtauschen können? Und dass Sie Ihren Personalausweis getrost zu Hause aufbewahren können, da es kein Gesetz gibt, das das Mitführen des Personalausweises vorschreibt?

Das Buch zeigt außerdem, dass „Schwarzfahrer dann nicht bestraft werden können, wenn sie ganz offen ein „Ich bin Schwarzfahrer" T-Shirt tragen und diese Absicht auch allen Umstehenden kundtun. Dass man verlorene Verzehrkarten in der Disco in vielen Fällen nicht bezahlen muss, auch wenn es heißt „Bei Verlust der Karte werden 50,- EUR fällig. Dass es im Arbeitsrecht keine „Aushilfen und „Festangestellte gibt. Dass Gefängnisausbrüche nicht strafbar sind. Dass es nicht strafbar ist, ein Restaurant zu verlassen, ohne zu bezahlen, wenn man sich während des Essens überlegt, dass man eigentlich doch nicht so viel Geld für ein Essen ausgeben sollte. Dass die GEZ-Kontrolleure keinerlei Rechte gegenüber Schwarzsehern besitzen und die legendären „Peilwagen der GEZ niemals existiert haben.

Diese und viele andere Irrtümer aus den Bereichen Privatrecht, Arbeitswelt, Familie, Medien, geistiges Eigentum, Öffentliches Recht, Strafrecht etc. beschreibt Ralf Höcker in seinem informativ und unterhaltsam geschriebenen Sachbuch.
Liebe Grüße, Ramona

Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meines Hundes,
er ist schneller und gründlicher als ich. (Fürst Bismarck)
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