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Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 09:01
von Gytha
So, nachdem das hier ja nun lange genug immer schön oben über der Cafeteria gehangen hat, verschiebe ich es jetzt mal hierher und bin gespannt, wer sich den ersten Strafpunkt einhandelt ;)

Das bisher ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags:

Es gibt:

1 Strafpunkt für den Missbrauch eines fremden Threads für einen eigenen Urlaubsantrag
1 Strafpunkt für die fehlende Angabe des (guten) Grunds für den Urlaub
1 Strafpunkt für die fehlende Angabe des genauen Zeitraums des Urlaubs
1 Strafpunkt für die fehlenden Angabe des Urlaubsortes

Alles klar? :D

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 09:12
von Summi
Wir sind aber auch streng :oma:

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 09:21
von Dschonny
Huch, das ist aber heftig!

Liebste Gytha, mir fehlt aber bei diesen strengen Regeln noch die Angabe, ab wieviel Tagen Urlaub ein Urlaubsantrag zu stellen ist!

Muss ich nun etwa schon bei 1 Tag Urlaub einen Antrag stellen? :om:

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 10:38
von Gytha
Dschonny hat geschrieben:Muss ich nun etwa schon bei 1 Tag Urlaub einen Antrag stellen? :om:

Tja, Dschonny, das ist nun jetzt so eine Sache :gruebel:

Also: Fest steht lediglich, dass ein Urlaubsantrag nur dann gestellt werden muss, wenn man dadurch dem Forum fern bleibt. Macht man Urlaub daheim, so wie der Gatte und ich immer, ist also trotzdem hier anwesend, entfällt die Pflicht zum Urlaubsantrag. Hintergrund ist ja, dass wir uns bei unangekündigter Abwesenheit ja Sorgen machen würden.

Und Letzteres ist genau das hüpfende Komma: Während einigen hier die Abwesenheit der Mitglieder vermutlich erst auffällt, wenn sie wieder da sind :trommel: , machen sich andere (ich gucke da jetzt mal so üüüüberhaupt nicht den Gatten an :D ) schon Sorgen, wenn jemand auch nur einen halben Tag nix geschrieben hat. Nun kannst du es dir aussuchen ;)

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 10:43
von Bergziege
wenn ich mich recht entsinne wurden die Regeln seinerzeit verschärft, um mir wegen einer geheimen Hochzeit einen Strafpunkt anzuhängen, den ich geschickt umgangen hab :P Von daher - wenn ich als Blondine das schaffe, sollte es der Rest auch schaffen! :D

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 13:16
von Dschonny
OK, Gytha - ich werde also situativ agieren *wichtig guckt* :hroll1: und dann schaue ich mal, ob's klappt ... und wenn nicht, lila steht mir auch ganz gut :hzwink:

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 15:57
von Walpurga
Hehehe, da steht aber nix davon, dass man einen Strafpunkt kriegt, wenn man keinen Urlaubsantrag stellt. :pfeif:

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 16:13
von evalotte
Walpurga hat geschrieben:Hehehe, da steht aber nix davon, dass man einen Strafpunkt kriegt, wenn man keinen Urlaubsantrag stellt. :pfeif:

Du Cleverle!! :rofl:

ABER: Schau mal HIER unter "Weinend zusammenbrechen"

Das ist Gythas Reaktion, weil DU keinen Urlaubsantrag gestellt hast, und das kostet dann € 5,00 :oma:

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 6. November 2009, 17:54
von Walpurga
Von wegen 5 €: siebenfuffzig macht das dann. Sie verlangt einen Grundpreis!!! :om:

:rofl:

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

BeitragVerfasst: 26. Februar 2013, 20:08
von Christa
kann ich jetzt hier meinen Urlaubsantrag stellen oder nicht??? Möchte mir ja nicht schon wieder einen Strafpunkt einhandeln!!! ;(