und jetzt endgültig
ich kann doch ums verrecken keine links hier einstellen
Der Tagesspiegel hat geschrieben:Am heutigen Dienstag nun verhandelte das Oberverwaltungsgericht Münster die von der Stadt Köln angestrengte Berufung. Und bescherte dem Gastwirt einen deutlichen Etappensieg. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts schlossen sicher der Argumentation der Vorinstanz an. Das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die Verdampfer. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrennt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 4 A 775/14).