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Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

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Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Gytha » 6. November 2009, 09:01

So, nachdem das hier ja nun lange genug immer schön oben über der Cafeteria gehangen hat, verschiebe ich es jetzt mal hierher und bin gespannt, wer sich den ersten Strafpunkt einhandelt ;)

Das bisher ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags:

Es gibt:

1 Strafpunkt für den Missbrauch eines fremden Threads für einen eigenen Urlaubsantrag
1 Strafpunkt für die fehlende Angabe des (guten) Grunds für den Urlaub
1 Strafpunkt für die fehlende Angabe des genauen Zeitraums des Urlaubs
1 Strafpunkt für die fehlenden Angabe des Urlaubsortes

Alles klar? :D
Gruß
Gytha

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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Summi » 6. November 2009, 09:12

Wir sind aber auch streng :oma:
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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Dschonny » 6. November 2009, 09:21

Huch, das ist aber heftig!

Liebste Gytha, mir fehlt aber bei diesen strengen Regeln noch die Angabe, ab wieviel Tagen Urlaub ein Urlaubsantrag zu stellen ist!

Muss ich nun etwa schon bei 1 Tag Urlaub einen Antrag stellen? :om:
Dschonny
 

Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Gytha » 6. November 2009, 10:38

Dschonny hat geschrieben:Muss ich nun etwa schon bei 1 Tag Urlaub einen Antrag stellen? :om:

Tja, Dschonny, das ist nun jetzt so eine Sache :gruebel:

Also: Fest steht lediglich, dass ein Urlaubsantrag nur dann gestellt werden muss, wenn man dadurch dem Forum fern bleibt. Macht man Urlaub daheim, so wie der Gatte und ich immer, ist also trotzdem hier anwesend, entfällt die Pflicht zum Urlaubsantrag. Hintergrund ist ja, dass wir uns bei unangekündigter Abwesenheit ja Sorgen machen würden.

Und Letzteres ist genau das hüpfende Komma: Während einigen hier die Abwesenheit der Mitglieder vermutlich erst auffällt, wenn sie wieder da sind :trommel: , machen sich andere (ich gucke da jetzt mal so üüüüberhaupt nicht den Gatten an :D ) schon Sorgen, wenn jemand auch nur einen halben Tag nix geschrieben hat. Nun kannst du es dir aussuchen ;)
Gruß
Gytha

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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Bergziege » 6. November 2009, 10:43

wenn ich mich recht entsinne wurden die Regeln seinerzeit verschärft, um mir wegen einer geheimen Hochzeit einen Strafpunkt anzuhängen, den ich geschickt umgangen hab :P Von daher - wenn ich als Blondine das schaffe, sollte es der Rest auch schaffen! :D
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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Dschonny » 6. November 2009, 13:16

OK, Gytha - ich werde also situativ agieren *wichtig guckt* :hroll1: und dann schaue ich mal, ob's klappt ... und wenn nicht, lila steht mir auch ganz gut :hzwink:
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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Walpurga » 6. November 2009, 15:57

Hehehe, da steht aber nix davon, dass man einen Strafpunkt kriegt, wenn man keinen Urlaubsantrag stellt. :pfeif:
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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon evalotte » 6. November 2009, 16:13

Walpurga hat geschrieben:Hehehe, da steht aber nix davon, dass man einen Strafpunkt kriegt, wenn man keinen Urlaubsantrag stellt. :pfeif:

Du Cleverle!! :rofl:

ABER: Schau mal HIER unter "Weinend zusammenbrechen"

Das ist Gythas Reaktion, weil DU keinen Urlaubsantrag gestellt hast, und das kostet dann € 5,00 :oma:
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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Walpurga » 6. November 2009, 17:54

Von wegen 5 €: siebenfuffzig macht das dann. Sie verlangt einen Grundpreis!!! :om:

:rofl:
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Re: Das ungeschriebene Gesetz des Urlaubsantrags

Beitragvon Christa » 26. Februar 2013, 20:08

kann ich jetzt hier meinen Urlaubsantrag stellen oder nicht??? Möchte mir ja nicht schon wieder einen Strafpunkt einhandeln!!! ;(
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